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   BGH, 13.02.1968 - 5 StR 706/67   

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BGH, 13.02.1968 - 5 StR 706/67 (https://dejure.org/1968,387)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1968 - 5 StR 706/67 (https://dejure.org/1968,387)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1968 - 5 StR 706/67 (https://dejure.org/1968,387)
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Fernsehaufnahme der Urteilsverkündung

§ 169 S. 2 GVG, § 338 Nr. 6 StPO, Anforderungen an das 'Beruhen-Können', 'Herostratentum'

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung von Fernseh-Rundfunkaufnahmen für die Verkündung des Urteilsspruchs - Begriff "Verhandlung vor dem erkennenden Gericht"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 169 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 83
  • NJW 1968, 804
  • MDR 1968, 434
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Die Frage, ob ein Verstoß gegen § 169 Satz 2 GVG einen absoluten oder nur einen relativen Revisionsgrund bildet, ist von der Rechtsprechung bisher nicht entschieden worden (vgl. BGHSt 22, 83; 23, 176, 181f); im Schrifttum ist sie umstritten (für absoluten Revisionsgrund: Eb. Schmidt NJW 1968, 804 - Anm. zu BGHSt 22, 83; ders., "Justiz und Publizistik", Heft 353/354 der Reihe "Recht und Staat" insbes.

    S. 38ff; Roxin JZ 1968, 803 - Anm. zu BGHSt 22, 83; ders. in Festschrift für Karl Peters (1974) S. 393, 402ff; Kissel, GVG § 169 Rdn. 69; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 338 Rdn. 106.

    Roxin (JZ 1968, 803, 805) und Peters (Der neue Strafprozeß S. 71) ist darin zuzustimmen, daß eine auf Grund neuerer Entwicklung geschaffene Vorschrift über die Regelung, in die sie eingefügt wurde, hinausgreifen, die Regelung erweitern kann.

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Zu Unrecht beruft sich die Revision in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 22, 83 [BGH 13.02.1968 - 5 StR 706/67] (Fernseh-Rundfunkaufnahmen bei der Urteilsverkündung als Revisionsgrund).
  • BGH, 21.02.2024 - 3 StR 480/23
    Denn die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens sind grundsätzlich unverzichtbar und nicht disponibel (MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 338 Rn. 127; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 338 Rn. 90 mwN; s. auch BGH, Urteil vom 13. Februar 1968 - 5 StR 706/67, BGHSt 22, 83, 85).
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09

    Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger;

    Es reicht demnach nicht aus, wenn ein Verteidiger - ebenso wie das Gericht - eine zwingende Verfahrensvorschrift übersehen oder verkannt hat (BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1968 - 5 StR 706/67) oder einen Hinweis auf den Verfahrensverstoß an das Gericht unterlassen hat (Ernst-Walter Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 337 Rn. 282), mag das Verhalten auch standesrechtlich bedenklich sein.
  • BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der

    Zureichende Anhaltspunkte für ein darüber hinausgehendes, gezielt auf die - vorsorgliche - Schaffung eines Revisionsgrundes gerichtetes Verhalten, das Anlaß zur Prüfung hätte geben können, ob dadurch in einer dem Angeklagten zurechenbaren Weise die Zulässigkeit der Rüge unter dem Gesichtspunkt arglistigen (rechtsmißbräuchlichen) Vorgehens beeinflußt sein könnte (vgl. dazu BGHSt 24, 280, 283 [BGH 05.01.1972 - 2 StR 376/71]; 22, 83, 85 [BGH 13.02.1968 - 5 StR 706/67]; 15, 306, 308 [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60]; 10, 77; Hanack in Löwe-Rosenberg StPO 24. Aufl. § 337 Rdn. 282; W. Schmid, Die Verwirkung von Verfahrensrügen im Strafprozeß, 1967, S. 53, 67 ff., 336 ff.; Weber GA 1975, 289, 302 f.; Maatz NStZ 1992, 513, 514 f., 516; Widmaier NStZ 1992, 519, 521 f.), ergeben sich aus dem dem Senat bekannten Sachverhalt nicht.
  • OLG Düsseldorf, 22.08.1990 - VI 14/89
    Diese Möglichkeit muß jedoch jederzeit vorhanden sein (vgl. BGHSt 22, 83 ).«.
  • OLG Frankfurt, 14.02.1986 - 1 Ss 7/86
    Die Unverzichtbarkeit ist grundsätzlich Anzeichen dafür, daß der Vorschrift ein so hoher Rang eingeräumt ist, daß auch arglistiges Verhalten dem Beschwerdeführer das Rügerecht nicht nehmen kann (vgl. BGHSt 15, 306, 308; 22, 83, 85).
  • BGH, 16.02.1971 - 2 StR 506/69

    Fritz-Gebhardt von Hahn

    Zu dem behaupteten Verfahrensverstoß nach §§ 26 Abs. 3, 33 Abs. 3 StPO wird auf BGHSt 21, 87 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66], zu der im Zusammenhang mit der Anfertigung von Rundfunkaufnahmen während der Hauptverhandlung erhobenen Verfahrensbeschwerde auf BGHSt 22, 83 [BGH 13.02.1968 - 5 StR 706/67] und 23, 123 verwiesen.
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